Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

 

Die Inhaberin der Ferienwohnung, Daniela Friedrich (nachfolgend als Vermieterin bezeichnet), schließt den Vertrag mit dem Gast, welcher in der Folge so benannt wird. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausregeln sind Bestandteil des Mietvertrages.

 

§ 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

 

Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Mail oder Internet erfolgen. Der Gast bucht auch für alle in der Buchungsbestätigung mit aufgeführten Personen. Die Buchung kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Einwendungen gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich zu erklären.

 

§ 3 Unverbindliche Reservierung

 

Eine unverbindliche Reservierung, die dem Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigt, ist nur mit entsprechender Vereinbarung mit der Vermieterin möglich.  Dazu ist die Schriftform zwingend, wobei diese als E-Mail seitens der Vermieterin ausreicht.

 

§ 4 Leistungsinhalt und Preise

 

Die Darstellung der Ferienwohnung sowie der Preise beruht auf den Angaben der Vermieterin auf der Internetseite www.casavita-eschwege.de und ist für beide Seiten verbindlich.

 

§ 5 An- und Abreise

 

Am Anreisetag ist die Wohnung ab 14:00 Uhr für Sie bezugsbereit.

Am Abreisetag bitten wir Sie die Wohnung bis 10:00 Uhr zu räumen. Änderungen sind nach vorheriger Absprache möglich!

 

§ 6 Bezahlung

 

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der gesamte Übernachtungspreis für die Vermieter und den Gast bindend. Mit der Buchungsbestätigung hat der Gast 30 % auf das Konto der Vermieterin zu überweisen. Der Restbetrag muss spätestens 28 Tage vor dem 1. Buchungstag auf dem Konto der Vermieterin eingegangen sein.

Sollten andere Vereinbarungen getroffen werden, die Buchung kurzfristig erfolgen oder die Reservierung gemäß § 3 unverbindlich sein, so ist der Betrag am Anreisetag in bar zu entrichten.

 

§ 7 Rücktritt

 

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen! Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet alle Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist nicht möglich. Folgende Stornierungskosten werden von der Vermieterin erhoben:

30 % des Buchungspreises bis 45 Tage vor Reisebeginn

50 % - des Buchungspreises bis 28 Tage vor Reisebeginn

80 % - danach und bei Nichterscheinen

Sofern der Gast über einen anderen Anbieter, anderes Buchungsportal o.ä.

(Fremdbuchung) gebucht hat gelten diese Rücktrittsbestimmungen nicht, sondern die bei der Fremdbuchung geregelt sind.

 

§ 8 Obliegenheiten des Gastes

 

Der Gast ist verpflichtet der Vermieterin Mängel der Beherbergung oder sonstiger vertraglicher Leistungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen. Die Mängelanzeige ist an die Vermieterin schriftlich zu richten.

Die Unterkunft darf nur mit denen in der Buchungsbestätigung genannten Personen belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessene Mehrvergütung begründen.

 

Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

 

Im gesamten Haus besteht ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist ausschließlich im Hof oder im Garten gestattet. Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nicht gestattet.

 

Der Gast verpflichtet sich, die Ferienwohnung in einem pfleglichen Zustand zu halten und zu verlassen (Besenrein).

 

Der Gast darf die Scheune nur betreten, um in den Garten zu gelangen. Ein Aufenthalt in der Scheune, insbesondere Spielen oder Feiern in der Scheune bedarf der Zustimmung der Vermieterin.

 

Das Abbrennen bzw. Abfeuern von Feuerwerkskörpern und ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt sowie gemäß § 23 der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)“ nicht erlaubt.

 

Der Gast hat die Hausregeln einzuhalten. Verstöße, wie zum Beispiel

  • Rauchen in der Wohnung,
  • Verbringen von Tieren ins Haus,
  • unerlaubtes Spielen/Klettern in der Scheune oder
  • offenes Feuer in der Scheune
  • Abbrennen bzw. Abfeuern von Feuerwerkskörpern oder ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen

führen zum sofortigen Erlöschen des geschlossenen Vertrages, wobei der Gast keinen Anspruch auf Rückzahlung hat.

 

§ 9 Allgemeines (Salvatorische Klausel)

 

Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt der Vermieterin vorbehalten. Sollte eine Bestimmung rechtswidrig sein, so bleiben die anderen Bestimmungen erhalten.

 

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

 

Es findet deutsches Recht Anwendung. Allgemeiner Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen die Vermieterin ist der Sitz der Vermieterin, siehe Impressum.